Wenn Mieter ihre Wohnung nicht selbst kaufen wollen, kann diese von geradlinigen Verwandten (z. B. Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) erworben werden. Dieser Kauf erfolgt mit einer Absicherung der wohnenden Mieter, durch ein mietvertraglich geregeltes Wohnrecht. |